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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.
Allgemeines
1.1
Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte, die zwischen der SHS Soft-
und Hardware Service Südharz, nachfolgend "SHS" genannt, als
Auftragnehmer und dem Käufer oder dem Auftraggeber abgeschlossen werden.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung unsererseits. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens mit
der Entgegennahme unserer Lieferung gelten unsere Geschäftsbedingungen
als angenommen.
1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
1.3. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers/Auftraggebers sind
nur wirksam, wenn „SHS“ sie für den jeweiligen Vertragsabschluss
schriftlich anerkennt.
1.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs-,
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit,
soweit sie unseren Geschäftsbedingungen entgegenstehen.
2. Angebot, Preise und Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Angebote, Preislisten und Werbeunterlagen sind
freibleibend und unverbindlich. Diese Preise richten sich nach der
jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit geändert werden kann. Sie
verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. der zum
Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer, zzgl. Kosten der Verpackung,
Lieferung, Versicherung, Installation und sonstiger Nebenkosten.
2.2 Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftragnehmer den
Antrag eines Käufers angenommen hat.
2.3 Erklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit grundsätzlich der
Schriftform. Es genügt hierfür die Mitteilung per Telefax. Es liegt im
Ermessen des Auftragnehmers, auch anderweitige Erklärungen zu
akzeptieren, etwa die Übertragung von Erklärungen per e-mail.
2.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche vertraglich
vereinbarten Tätigkeiten nach besten Kräften und unter Einsatz aller ihm
zur Verfügung stehenden Mittel, Kenntnisse und Erfahrungen
durchzuführen.
2.5 Lieferungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind,
werden gesondert berechnet.
2.6 Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise
unserer Vorlieferanten oder unsere Herstellungskosten, die Löhne,
Währungsparitäten, Zölle oder sonstige Kosten, die sich auf unsere
Leistungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt,
unsere Preise anzugleichen.
2.7 Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere
(Außendienst-) Mitarbeiter sind nur befugt, Erklärungen des
Bestellers/Auftraggebers an uns zu übermitteln.
2.8 Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Käufer vorher
eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der
Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande.
2.9 Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler oder Übersetzungsfehler
berechtigen uns zur Richtigstellung , auch bei schon erstellten
Rechnungen.
2.10 Aufgrund technischen Fortschritts beruhende Konstruktions- und
Formänderungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor.
3. Lieferfristen und Termine
3.1 Lieferfristen und Termine gelten, sofern nicht durch eine
Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die
Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch
nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen sind
zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
3.2 Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht
eingehalten, so ist der Käufer/Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, jedoch nur nach fruchtlosem Ablauf einer von uns
angemessenen Nachfrist zusammen mit der Erklärung, die Annahme der
Lieferung/Leistung nach Fristablauf abzulehnen. Erwächst dem
Käufer/Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden
Verzögerung oder Nichtlieferung ein Schaden, so erstreckt sich unsere
Haftung lediglich auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit. Lieferverzug trifft nicht zu, wenn die Bonität des
Käufers Anlass zur Zurückhaltung von Lieferungen gibt (Anscheinsverdacht
oder Zeitüberschreitung reichen aus).
3.3 Ereignisse durch höhere Gewalt , Verkehrs- und Betriebsstörungen,
Streiks, Aussperrungen sowie un-vorhersehbare Lieferschwierigkeiten
unserer Lieferanten führen zu einer angemessenen Verlängerung der
Liefer- und Leistungsfrist. Für ein Verschulden unserer Lieferanten
stehen wir nicht ein. Unter Mitteilung an den Käufer/Auftraggeber sind
wir berechtigt, die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zu
verlängern. Der Käufer/Auftraggeber als auch wir haben das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit darüber
hinaus einen der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt.
3.4 Dem Käufer/Auftraggeber stehen sonstige und weitergehende Ansprüche
bei Lieferfristüberschreitung nicht zu.
4. Erfüllungsort, Versand, Lieferung, Gefahrübergang
4.1 Erfüllungsort ist ab Lager Sangerhausen.
4.2 Wurde wegen des Versandweges und der Transportmittel keine
schriftliche Vereinbarung getroffen, so treffen wir unter Ausschluss
jeglicher Haftung die Wahl. Der Versand selbst erfolgt auf Rechnung des
Käufers/Auftraggebers und unversichert Die Verpackung erfolgt unter
Berechnung der Selbstkosten und in handelsüblicher Weise.
4.3 Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer,
spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr
einschließlich der Beschlagnahme auf den Käufer/Auftraggeber über. Dies
gilt auch bei Teillieferungen, Nachlieferungen und Nachbesserung.
4.4 Wenn uns der Versand ohne unser Verschulden nicht möglich ist, geht
die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
4.5 Nimmt der Käufer/Auftraggeber ordnungsgemäße Lieferungen und
Leistungen nicht ab, oder wird auf Wunsch des Käufers der Versand
verzögert, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des
Käufers einzulagern und selbst zu verwahren. Wir berechnen dem Käufer
die entstandenen Lagerkosten, mindestens 1,5% des Kaufpreises für jeden
Monat, es sei denn, dieser weist nach, das die tatsächlich entstanden
Kosten wesentlich geringer sind. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem
Ablauf einer angemessenen Nachfrist, anderweitig über den
Liefergegenstand zu verfügen und dem Käufer als Lieferschaden mindestens
20% des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist
nach, das unser tatsächlicher Schaden erheblich geringer ist.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro.
5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe
von 8,5 Prozent und Mahnkosten in Höhe von 3,00 EUR pro Mahnschreiben zu
berechnen.
5.3 Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers nur
ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder mit eigenen Forderungen
aufrechnen, wenn seine Forderung bzw. der Grund des
Zurückbehaltungsrechts vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt wurde.
5.4 Für den Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der
Auftragnehmer berechtigt, die gesamte jeweils vorhandene Restschuld
fällig zu stellen und/oder Vorauszahlungen oder andere
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5.5 Alle Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im
Eigentum des Auftragnehmers.
6.
Eigentumsvorbehalt
6.1
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur
Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechnungsgrund,
einschließlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus
gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn
Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei
laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherheit unserer
Saldoforderung. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn die Ware vom
Käufer weiter veräußert wurde (verlängerter und erweiterter
Eigentumsvorbehalt).
6.2 Die
Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne
des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit uns nicht
gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem
Verhältnis des Wertes der anderen Ware zur Zeit der Vereinbarung. Wird
Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware gemäß §§ 947,948 BGB
verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer gemäß
der entsprechenden Bedingungen. Die verarbeitete, verbundene, vermischte
oder vermengte Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
6.3 Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware und in
unserem Miteigentum stehende Ware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu
verwahren und ausreichend zu versichern. Die Rechte aus den
Versicherungen werden bereits mit Abschluss eines diesen Bedingungen
unterliegenden Vertrages zu uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an.
Der Käufer/Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er
nicht in Verzug ist veräußern oder be- oder verarbeiten. Er ist zur
Weiterveräußerung nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus der
Weiterveräußerung nebst allen Nebenrechten auf uns übergeht. Stundet
unser Vertragspartner seinen Abnehmern den Verkaufspreis, so hat sich
der Vertragspartner gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der
veräußerten Ware zu gleichen Bedingungen vorbehalten, unter denen wir
uns das Eigentum bei der Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben.
Bei Kreditverkäufen hat unser Vertragspartner seinen Abnehmer auf
unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und sicherzustellen, dass dieser
anerkannt wird. Das gleiche gilt für Finanzierungen über
Finanzierungsinstitute, insbesondere Leasinggesellschaften. Zu anderen
Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder
Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.
6.4 Wird Vorbehaltware vom Käufer/Auftraggeber allein oder zusammen mit
uns nicht gehörender Ware veräußert, so werden schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rangstellen abgetreten. Die
Abtretung wird angenommen. Auf unser Verlangen hat der
Käufer/Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu
benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wert der Vorbehaltsware
ist unser Rechnungsbetrag.
6.5 Bei Zahlungsverzug des Käufers/Auftraggebers oder bei sonstiger
Gefährdung der Erfüllung unseres Zahlungsanspruches, bei sonstigen
Verstößen des Käufers/Auftraggebers gegen die ihn ansonsten obliegenden
Verpflichtungen, sind wir berechtigt:
a)
die Ermächtigung zur Veräußerung oder Ver-/Bearbeitung oder zum
Einbau der Vorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen
Forderungen zu widerrufen;
b)
die Herausgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des
Käufers/Auftraggebers zu verlangen, ohne das diesem gegen den
Herausgabeanspruch ein Zurückhaltungsrecht zusteht und ohne das wir
hierdurch vom Vertrag zurücktreten;
c)
Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten;
d)
Die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verkaufen und den Erlös
gegen zu rechnen;
e)
Alle anderen Forderungen fällig zu stellen, ohne dass es einer
gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Für Lieferungen und Leistungen ins
Ausland sind alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns bei
Zahlungsverzug des Käufers vom Käufer zu tragen.
Falls
die Vorbehaltsware schon in Gebrauch war, kann eine Anrechnung höchstens
zu dem von uns festgestellten restwert erfolgen. Falls der
Vertragspartner den von uns festgestellten Restwert nicht anerkennt,
unterwirft er sich der Restwertfeststellung eines neutralen
Sachverständigen. Diese Feststellung durch den Sachverständigen hat
unser Vertragspartner zu tragen. Sämtliche hierdurch entstandenen
Kosten, auch aus der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Käufer. Die
Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses
zzgl. ges. MwSt. . Sie sind höher oder weniger anzusetzen, wenn wir
höhere oder der Käufer/Auftraggeber niedrigere Kosten nachweist.
6.6
Mit Zahlungseinstellung , Beantragung oder Eröffnung des Konkurs- oder
Vergleichsverfahrens, erlischt das Recht des Käufers/Auftraggebers, die
Vorbehaltsware weiterzuveräußern, sie zu verwenden oder sie einzubauen,
ferner die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Die
gleichen Rechtsfolgen treten bei einem Rückscheck ein.
6.7
Der Käufer/Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Geltendmachung
unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu
erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Die Pfändung sowie
Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen, bei allen
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die
uns abgetretenen Forderungen, hat uns der Käufer unverzüglich zu
benachrichtigen. Der Käufer trägt alle Kosten, die in die zur Aufhebung
des Zugriffs und Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen aufgewandt werden
müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
6.8 Auf Verlangen des Käufers/Auftraggebers werden wir Sicherheiten
insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung insgesamt um
mehr als 10% übersteigt.
6.9 Soweit wir berechtigt sind, Vorbehaltsware zurückzunehmen, räumt der
Käufer/Auftraggeber uns sowie unseren Beauftragten das unwiderrufliche
Recht ein, seine Geschäftsräume zu geschäftsüblichen Zeiten, ggf. mit
Fahrzeugen zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.
7.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern
7.1
Handelt es
sich bei dem Vertrag um einen Fernabsatzvertrag gem. § 312 b BGB mit
einem Verbraucher, gilt das nachfolgende Widerrufsrecht.
7.2
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
SHS
Soft- und Hardware Service Südharz, Kylische Straße 46, 06526
Sangerhausen
7.3
Widerrufsfolgen: Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein
Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert
beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und
Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen
abgeholt.
Sie haben die
Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der
bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache
einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem
höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben.
7.4
Bei
Lieferung von Software besteht das Widerrufsrecht nicht, sofern der
Kunde die gelieferten Datenträger entsiegelt hat (§ 312 d Abs. 4 BGB).
Dies gilt auch für Software, die von uns zu Zwecken der Vorinstallation
auf Ihren Wunsch hin entsiegelt wurde.
8.
Ergänzende Kundeninformationen
8.1
Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Vertrag im elektronischen
Geschäftsverkehr nach § 312e BGB, sind die folgenden ergänzenden
Informationen zu beachten.
8.2
Der
Vertragsschluss kommt nicht bereits durch die Bestellung in
elektronischer Form, sondern erst durch unsere ausdrückliche Annahme
oder Ausführung des Auftrags nach Maßgabe von Ziffer 2 (2.2) dieser AGB
zustande.
8.3
Der
Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von uns gespeichert und dem
Kunden auf Anfrage jederzeit zugänglich gemacht.
8.4
Verträge mit dem Kunden werden in deutscher Sprache geschlossen.
9.
Urheberrechte
9.1
Das Urheber- und Vervielfältigungsrecht an eigenen Entwürfen und
Ergebnissen verbleibt allein beim Auftragnehmer. Nachdruck oder sonstige
Neuanfertigungen sind nicht gestattet.
9.2 Erbrachte Leistungen dürfen grundsätzlich nur für den Zweck, für den
sie erbracht worden sind, verwendet werden. Darüber hinausgehende
Verwertungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, soweit im Rahmen der
Leistungserbringung bestimmte vom Urheber- oder anderen Rechten
geschützte Inhalte bzw. Daten verwendet werden sollen, diese selbst
hinsichtlich bestehender Urheber- oder anderer Rechte zu überprüfen. Der
Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung.
9.4 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Erbringung von einer Leistung
Vorschläge im Hinblick auf bestimmte Inhalte oder Ähnliches
unterbreitet, beinhaltet dies keine Zusicherung einer Nichtverletzung
von etwa bereits bestehenden Marken- oder Urheberrechten.
9.5 Anderslautende Vereinbarungen können nur schriftlich getroffen
werden.
10. Geheimhaltung
10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihnen zur Kenntnis
kommenden Informationen über betriebliche Vorgänge, technische
Einrichtungen sowie kaufmännische Vorgänge des Auftraggebers vertraulich
zu behandeln.
10.2 Informationen werden an Dritte nur weitergegeben, soweit sich dies
als zwingend erforderlich zur Bearbeitung eines Auftrags erweist.
11. Mängelrügen, Gewährleistung und Haftung
11.1 Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, sofern
nicht vorsätzliches Verhalten gegeben ist.
11.2 Für den rechtlichen Bestand der vom Auftraggeber gemachten Angaben,
insbesondere über Warenzeichen, Firmen- und Warenbezeichnungen, haftet
der Auftraggeber. Daraus gegen den Auftragnehmer hergeleitete Ansprüche
werden ausgeschlossen; im gegebenen Fall hat der Auftraggeber den
Auftragnehmer von jeder Haftung freizustellen.
11.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung
unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn
eine schriftliche Mängelrüge nicht binnen sieben Tagen nach Erfüllung
beim Auftragnehmer eingegangen ist.
11.4 Bei begründeter Mängelrüge ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung
berechtigt.
11.5 Geringfügige Abweichungen von Format, Qualität oder ähnlichen
üblichen Parametern berechtigen nicht zur Mängelrüge, es sei denn,
bestimmte Eigenschaften sind zugesichert worden.
11.6 Für die Richtigkeit vom Kunden gelieferter Inhalte und Vorlagen
wird keine Gewähr übernommen. Insoweit sind anschließende Ansprüche
ausgeschlossen.
11.7 Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien und Dokumente wird
keine Gewähr übernommen.
11.8 Als ausdrücklich ausgeschlossen gelten Ansprüche aller Art gegen
den Auftragnehmer infolge von
-
Unterbrechungen
der vereinbarten Leistung infolge außergewöhnlicher Umstände (z.B.
höhere Gewalt, Betriebsunterbrechungen, Verzögerungen auf dem Post-
und Transportweg)
-
sonstigen
direkten oder indirekten Schäden oder Folgeschäden, die durch die
Erbringung oder Nichterbringung von Leistungen entstehen.
11.9
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, welches
insbesondere für Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder
Toner und andere Verschleißmaterialien gilt.
11.10 Software ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.
11.11 Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Mangel festgestellt werden
konnte, trägt der Käufer sämtliche Kosten, insbesondere die Kosten der
Überprüfung. Eine dreimalige Nachbesserung wird in jedem Falle als
zumutbar angesehen.
11.12 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Ansprüche und
Rechte wegen Mängeln für Produkte und schließen sonstigen Ansprüche und
Rechte jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
seitens der „SHS“ vorliegt oder eine Haftung für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von „SHS“ beruhen.
12. Wirksamkeit der AGB
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
oder sonstiger getroffener Vereinbarungen nicht berührt.
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