Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines
1.1 Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte, die zwischen der SHS Soft- und Hardware Service Südharz, nachfolgend "SHS" genannt, als Auftragnehmer und dem Käufer oder dem Auftraggeber abgeschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung unsererseits. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

1.3. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers/Auftraggebers sind nur wirksam, wenn „SHS“ sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennt.

1.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere  Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, soweit sie unseren Geschäftsbedingungen entgegenstehen.

2. Angebot, Preise und Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Angebote, Preislisten und Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Diese Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit geändert werden kann. Sie verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer, zzgl. Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung, Installation und sonstiger Nebenkosten.

2.2 Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftragnehmer den Antrag eines Käufers angenommen hat.

2.3 Erklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Es genügt hierfür die Mitteilung per Telefax. Es liegt im Ermessen des Auftragnehmers, auch anderweitige Erklärungen zu akzeptieren, etwa die Übertragung von Erklärungen per e-mail.

2.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche vertraglich vereinbarten Tätigkeiten nach besten Kräften und unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden Mittel, Kenntnisse und Erfahrungen durchzuführen.

2.5 Lieferungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

2.6 Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder unsere Herstellungskosten, die Löhne, Währungsparitäten, Zölle oder sonstige Kosten, die sich auf unsere Leistungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise anzugleichen.

2.7 Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere (Außendienst-) Mitarbeiter sind nur befugt, Erklärungen des Bestellers/Auftraggebers an uns zu übermitteln.

2.8 Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Käufer vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande.

2.9 Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler oder Übersetzungsfehler berechtigen uns zur Richtigstellung , auch bei schon erstellten Rechnungen.

2.10 Aufgrund technischen Fortschritts beruhende Konstruktions- und Formänderungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor.

3. Lieferfristen und Termine
3.1 Lieferfristen und Termine gelten, sofern nicht  durch eine Zusage  ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

3.2 Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Käufer/Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, jedoch nur nach fruchtlosem Ablauf einer von uns angemessenen Nachfrist zusammen mit der Erklärung, die Annahme der Lieferung/Leistung nach Fristablauf abzulehnen. Erwächst dem Käufer/Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung oder Nichtlieferung ein Schaden, so erstreckt sich unsere Haftung lediglich auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Lieferverzug trifft nicht zu, wenn die Bonität des Käufers Anlass zur Zurückhaltung von Lieferungen gibt (Anscheinsverdacht oder Zeitüberschreitung reichen aus).

3.3 Ereignisse durch höhere Gewalt , Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen sowie un-vorhersehbare Lieferschwierigkeiten unserer Lieferanten führen zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist. Für ein Verschulden unserer Lieferanten stehen wir nicht ein. Unter Mitteilung an den Käufer/Auftraggeber sind wir berechtigt, die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Der Käufer/Auftraggeber als auch wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit darüber hinaus einen der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt.

3.4 Dem Käufer/Auftraggeber stehen sonstige und weitergehende Ansprüche bei Lieferfristüberschreitung nicht zu.

4. Erfüllungsort, Versand, Lieferung, Gefahrübergang                                                                     
4.1 Erfüllungsort ist ab Lager Sangerhausen.

4.2 Wurde wegen des Versandweges und der Transportmittel keine schriftliche Vereinbarung getroffen, so treffen wir unter Ausschluss jeglicher Haftung die Wahl. Der Versand selbst erfolgt auf Rechnung des Käufers/Auftraggebers und unversichert Die Verpackung erfolgt unter Berechnung der Selbstkosten und in handelsüblicher Weise.

4.3 Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr einschließlich der Beschlagnahme auf den Käufer/Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Teillieferungen, Nachlieferungen und Nachbesserung.

4.4 Wenn uns der Versand ohne unser Verschulden nicht möglich ist, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

4.5 Nimmt der Käufer/Auftraggeber ordnungsgemäße Lieferungen und Leistungen nicht ab, oder wird auf Wunsch des Käufers der Versand verzögert, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern und selbst zu verwahren. Wir berechnen dem Käufer die entstandenen Lagerkosten, mindestens 1,5% des Kaufpreises für jeden Monat, es sei denn, dieser weist nach, das die tatsächlich entstanden Kosten wesentlich geringer sind. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem Käufer als Lieferschaden mindestens 20%  des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, das unser tatsächlicher Schaden  erheblich geringer ist.

5. Zahlungsbedingungen
5.1 Alle Preise verstehen sich in Euro.

5.2  Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8,5 Prozent und Mahnkosten in Höhe von 3,00 EUR pro Mahnschreiben zu berechnen.

5.3 Der Auftraggeber kann gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers nur ein Zurückbehaltungsrecht ausüben oder mit eigenen Forderungen aufrechnen, wenn seine Forderung bzw. der Grund des Zurückbehaltungsrechts vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.

5.4 Für den Fall des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesamte jeweils vorhandene Restschuld fällig zu stellen und/oder Vorauszahlungen oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen.

5.5 Alle Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

6
. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechnungsgrund, einschließlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherheit unserer Saldoforderung. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn die Ware vom Käufer weiter veräußert wurde (verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt).

6.2 Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der anderen Ware zur Zeit der Vereinbarung. Wird Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware gemäß §§ 947,948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer gemäß der entsprechenden Bedingungen. Die verarbeitete, verbundene, vermischte oder vermengte Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

6.3 Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet,  Vorbehaltsware und in unserem Miteigentum stehende Ware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern. Die Rechte aus den Versicherungen werden bereits mit Abschluss eines diesen Bedingungen unterliegenden Vertrages zu uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer/Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist veräußern oder be- oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung nebst allen Nebenrechten auf uns übergeht. Stundet unser Vertragspartner seinen Abnehmern den Verkaufspreis, so hat sich der Vertragspartner gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum an der veräußerten Ware zu gleichen Bedingungen vorbehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei der Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Bei Kreditverkäufen hat unser Vertragspartner seinen Abnehmer auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und sicherzustellen, dass dieser anerkannt wird. Das gleiche gilt für Finanzierungen über Finanzierungsinstitute, insbesondere Leasinggesellschaften. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt.

6.4 Wird Vorbehaltware vom Käufer/Auftraggeber allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so werden schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rangstellen abgetreten. Die Abtretung wird angenommen. Auf unser Verlangen hat der Käufer/Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag.

6.5 Bei Zahlungsverzug des Käufers/Auftraggebers oder bei sonstiger Gefährdung der Erfüllung unseres Zahlungsanspruches, bei sonstigen Verstößen des Käufers/Auftraggebers gegen die ihn ansonsten obliegenden Verpflichtungen, sind wir berechtigt:

a)       die Ermächtigung zur Veräußerung oder Ver-/Bearbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen;

b)       die Herausgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers/Auftraggebers zu verlangen, ohne das diesem gegen den Herausgabeanspruch ein Zurückhaltungsrecht zusteht und ohne das wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten;

c)       Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten;

d)       Die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verkaufen und den Erlös gegen zu rechnen;

e)       Alle anderen Forderungen fällig zu stellen, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Für Lieferungen und Leistungen ins Ausland sind alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns bei Zahlungsverzug des Käufers vom Käufer zu tragen.

Falls die Vorbehaltsware schon in Gebrauch war, kann eine Anrechnung höchstens zu dem von uns festgestellten restwert erfolgen. Falls der Vertragspartner den von uns festgestellten Restwert nicht anerkennt, unterwirft er sich der Restwertfeststellung eines neutralen Sachverständigen. Diese Feststellung durch den Sachverständigen hat unser Vertragspartner zu tragen. Sämtliche hierdurch entstandenen Kosten, auch aus der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses zzgl. ges. MwSt. . Sie sind höher oder weniger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Käufer/Auftraggeber niedrigere Kosten nachweist.

6.6 Mit Zahlungseinstellung , Beantragung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, erlischt das Recht des Käufers/Auftraggebers, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern, sie zu verwenden oder sie einzubauen, ferner die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Die gleichen Rechtsfolgen treten bei einem Rückscheck ein.

6.7 Der Käufer/Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Die Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen,  bei allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretenen Forderungen, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer trägt alle Kosten, die in die zur Aufhebung des Zugriffs und Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen aufgewandt werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

6.8 Auf Verlangen des Käufers/Auftraggebers werden wir Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung insgesamt um mehr als 10% übersteigt.

6.9 Soweit wir berechtigt sind, Vorbehaltsware zurückzunehmen, räumt der Käufer/Auftraggeber uns sowie unseren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu geschäftsüblichen Zeiten, ggf. mit Fahrzeugen zum Zweck der Abholung  der Vorbehaltsware zu betreten.

7. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern

7.1 Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Fernabsatzvertrag gem. § 312 b BGB mit einem Verbraucher, gilt das nachfolgende Widerrufsrecht.

7.2
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

SHS Soft- und Hardware Service Südharz, Kylische Straße 46, 06526 Sangerhausen    

7.3
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten   entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.

7.4
Bei Lieferung von Software besteht das Widerrufsrecht nicht, sofern der Kunde die gelieferten Datenträger entsiegelt hat (§ 312 d Abs. 4 BGB). Dies gilt auch für Software, die von uns zu Zwecken der Vorinstallation auf Ihren Wunsch hin entsiegelt wurde.

8. Ergänzende Kundeninformationen
8.1
Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312e BGB, sind die folgenden ergänzenden Informationen zu beachten.

8.2
Der Vertragsschluss kommt nicht bereits durch die Bestellung in elektronischer Form, sondern erst durch unsere ausdrückliche Annahme oder Ausführung des Auftrags nach Maßgabe von Ziffer 2 (2.2) dieser AGB zustande.

8.3
Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von uns gespeichert und dem Kunden auf Anfrage jederzeit zugänglich gemacht.

8.4 Verträge mit dem Kunden werden in deutscher Sprache geschlossen.

9. Urheberrechte
9.1 Das Urheber- und Vervielfältigungsrecht an eigenen Entwürfen und Ergebnissen verbleibt allein beim Auftragnehmer. Nachdruck oder sonstige Neuanfertigungen sind nicht gestattet.

9.2 Erbrachte Leistungen dürfen grundsätzlich nur für den Zweck, für den sie erbracht worden sind, verwendet werden. Darüber hinausgehende Verwertungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, soweit im Rahmen der Leistungserbringung bestimmte vom Urheber- oder anderen Rechten geschützte Inhalte bzw. Daten verwendet werden sollen, diese selbst hinsichtlich bestehender Urheber- oder anderer Rechte zu überprüfen. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keine Haftung.

9.4 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Erbringung von einer Leistung Vorschläge im Hinblick auf bestimmte Inhalte oder Ähnliches unterbreitet, beinhaltet dies keine Zusicherung einer Nichtverletzung von etwa bereits bestehenden Marken- oder Urheberrechten.

9.5 Anderslautende Vereinbarungen können nur schriftlich getroffen werden.

10. Geheimhaltung
10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihnen zur Kenntnis kommenden Informationen über betriebliche Vorgänge, technische Einrichtungen sowie kaufmännische Vorgänge des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

10.2 Informationen werden an Dritte nur weitergegeben, soweit sich dies als zwingend erforderlich zur Bearbeitung eines Auftrags erweist.

11. Mängelrügen, Gewährleistung und Haftung
11.1 Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches Verhalten gegeben ist.

11.2 Für den rechtlichen Bestand der vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Firmen- und Warenbezeichnungen, haftet der Auftraggeber. Daraus gegen den Auftragnehmer hergeleitete Ansprüche werden ausgeschlossen; im gegebenen Fall hat der Auftraggeber den Auftragnehmer von jeder Haftung freizustellen.

11.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn eine schriftliche Mängelrüge nicht binnen sieben Tagen nach Erfüllung beim Auftragnehmer eingegangen ist.

11.4 Bei begründeter Mängelrüge ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt.

11.5 Geringfügige Abweichungen von Format, Qualität oder ähnlichen üblichen Parametern berechtigen nicht zur Mängelrüge, es sei denn, bestimmte Eigenschaften sind zugesichert worden.

11.6 Für die Richtigkeit vom Kunden gelieferter Inhalte und Vorlagen wird keine Gewähr übernommen. Insoweit sind anschließende Ansprüche ausgeschlossen.

11.7 Für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien und Dokumente wird keine Gewähr übernommen.

11.8 Als ausdrücklich ausgeschlossen gelten Ansprüche aller Art gegen den Auftragnehmer infolge von

  • Unterbrechungen der vereinbarten Leistung infolge außergewöhnlicher Umstände (z.B. höhere Gewalt, Betriebsunterbrechungen, Verzögerungen auf dem Post- und Transportweg)
  • sonstigen direkten oder indirekten Schäden oder Folgeschäden, die durch die Erbringung oder Nichterbringung von Leistungen entstehen.

11.9 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, welches insbesondere für Verschleißteile, wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder Toner und andere Verschleißmaterialien gilt.

11.10 Software ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen.

11.11 Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Mangel festgestellt werden konnte, trägt der Käufer sämtliche Kosten, insbesondere die Kosten der Überprüfung. Eine dreimalige Nachbesserung wird in jedem Falle als zumutbar angesehen.

11.12 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln für Produkte und schließen sonstigen Ansprüche und Rechte jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der „SHS“ vorliegt oder eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von „SHS“ beruhen.

12. Wirksamkeit der AGB
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder sonstiger getroffener Vereinbarungen nicht berührt.